Das ILK einen Qualitätsmanagementprozess durchlaufen und sich nach LQWk als Bildungseinrichtung prüfen und testieren lassen. Das ILK ist damit berechtigt seine Veranstaltungen als Bildungsurlaub nach NRW Weiterbildungsgesetz auszuschreiben und anerkennen zu lassen. Wenn Sie die besuchte Fortbildung / Weiterbildung als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber anerkennen lassen wollen, melden Sie sich bitte im ILK für weitere Informationen.
Darüber hinaus sind wir seit 2023 auch in Baden-Württemberg für der Bildungsurlaub anerkannt.
Infos zum Bildungsurlaub unter www.bildungsurlaub.de und https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/...
Gegenseitige Akzeptanz von Anerkennungen:
- Das Saarland akzeptiert grundsätzlich die Anerkennung anderer
Bundesländer. Wenn eine Veranstaltung also in einem beliebigen
Bundesland anerkannt worden ist, gilt dies auch für das Saarland. Dazu
gibt es einen nützlichen Bescheid, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.
- Auch Hessen praktiziert das so – allerdings müssen die formalen
Voraussetzungen des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (insbes. Dauer
von 3 Tagen, 8 Ustd./Tag und der gesellschaftspolitische Themenanteil
bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung) erfüllt werden. Infos
dazu auf der Webseite des Hessischen Ministeriums.
- Thüringen sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, wenn eine
Veranstaltung in einem anderen Bundesland bereits anerkannt ist. Die
Anerkennungsvoraussetzungen des anderen Landes müssen denen in Thüringen
entsprechen. Ein Antrag ist notwendig (mit dem Anerkennungsbescheid aus
dem anderen Land).