Das ILK einen Qualitätsmanagementprozess durchlaufen und sich nach LQWk als Bildungseinrichtung prüfen und testieren lassen. Das ILK ist damit berechtigt seine Veranstaltungen als Bildungsurlaub nach NRW Weiterbildungsgesetz auszuschreiben und anerkennen zu lassen. Wenn Sie die besuchte Fortbildung / Weiterbildung als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber anerkennen lassen wollen, melden Sie sich bitte im ILK für weitere Informationen. Darüber hinaus sind wir seit 2023 auch in Baden-Württemberg für der Bildungsurlaub anerkannt.Infos zum Bildungsurlaub unter www.bildungsurlaub.de und Weiterbildungsberatung NRW.
Gegenseitige Akzeptanz von Anerkennungen:
- Das Saarland akzeptiert grundsätzlich die Anerkennung anderer Bundesländer. Wenn eine Veranstaltung also in einem beliebigen Bundesland anerkannt worden ist, gilt dies auch für das Saarland. Dazu gibt es einen nützlichen Bescheid, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.
- Auch Hessen praktiziert das so – allerdings müssen die formalen Voraussetzungen des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (insbes. Dauer von 3 Tagen, 8 Ustd./Tag und der gesellschaftspolitische Themenanteil bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung) erfüllt werden. Infos dazu auf der Webseite des Hessischen Ministeriums.
- Thüringen sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, wenn eine Veranstaltung in einem anderen Bundesland bereits anerkannt ist. Die Anerkennungsvoraussetzungen des anderen Landes müssen denen in Thüringen entsprechen. Ein Antrag ist notwendig (mit dem Anerkennungsbescheid aus dem anderen Land).